In Hamburg und vielen weiteren Bundesländern in Deutschland besteht eine Rauchmelderpflicht in privaten Wohnräumen. Mit geringem Aufwand und niedrigen Kosten ist dies zu realisieren und in einem Brandfall haben Sie einen wesentlich verbesserten Schutz.

Die Anwendungsnorm DIN 14676 sagt dazu:

„In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut (oder angebracht) und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.

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